Corona in Schlachtbetrieben: Landkreis Emsland erlässt neue Verordnung

Der Landkreis Emsland erlässt eine neue Verordnung zu Testungen in fleischverarbeitenden Betrieben. Demnach sollen nur noch Personen in der Produktion von Schlacht- und Zerlegebetrieben eingesetzt werden, die mindestens einmal alle zehn Tage negativ auf eine Infektion mit COVID-19 getestet worden sind. Die Verordnung gilt rückwirkend ab dem 20. Juli bis zum 31. Dezember und wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung an alle Landkreise in Auftrag gegeben. Ausnahmen sind nur möglich, wenn nachweislich Hochleistungsfilteranlagen im Betrieb vorhanden sind. Die Proben müssen durch ein anerkanntes Labor ausgewertet werden. Die Kosten tragen die Betriebe selbst. Betroffen davon sind 27 Betriebe im Landkreis.

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Tel.: 05931 / 445081
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montags bis donnerstags, 08:30 – 12:30 Uhr und 14:30 bis 16:00 Uhr
freitags, 08:30 – 13:00 Uhr

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