Corona-Grenzwert im Emsland überschritten: Landesverordnung schränkt private Treffen ein

Nachdem der Landkreis Emsland die Überschreitung der kritische Marke von 50 Corona-Neufällen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen am Nachmittag per Allgemeinverfügung bekannt gegeben hat, greift nun automatisch Paragraf 6 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 7. Oktober 2020. Das teilt die Kreisverwaltung mit. Der entsprechende Paragraf regelt private Zusammenkünfte und Feiern. In geschlossenen Räumen wie auch im Freien dürfen bis auf Weiteres nicht mehr als zehn Personen an privaten Zusammenkünften teilnehmen. Ausnahmen sind Treffen von engen Familienangehörigen oder von maximal zwei Haushalten. Private Feiern an öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten werden auf maximal 25 Personen beschränkt. Für die Samtgemeinde Sögel gilt weiterhin die Allgemeinverfügung des Landkreises vom 4. Oktober. Obwohl man den maßgeblichen Hotspot im Landkreis identifizieren könne, greifen jetzt Beschränkungen für den gesamten Landkreis, bedauert Landrat Marc-André Burgdorf. Private Feiern spiele aber eine wichtige Rolle beim Infektionsgeschehen. Das Ziel sei, Infektionsketten zu unterbrechen und die Ausbreitung des Virus einzudämmen.

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