Pflegemaßnahmen im Gildehauser Venn beginnen im Januar

Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat Naturschutzmaßnahmen im Gildehauser Venn angekündigt. In einer Mitteilung des Landkreises heißt es, dass neun Einzelflächen von Gehölzen freigestellt werden, um die Standortverhältnisse für die Heide zu verbessern. Die Abholzungsmaßnahmen sollen im Kerngebiet des Naturschutz- und FFH-Gebietes Gildehauser Venn durchgeführt werden. Die ersten Maßnahmen beginnen bereits in diesem Monat in der Hellehornsheide. Hier soll wieder Feuchte Heide entwickelt werden. Aktuell dominiere Pfeifengras die Fläche. Die typischen Pflanzenarten wie die Glockenheide seien hier verdrängt worden. In diesem Zusammenhang weist der Landkreis darauf hin, die ausgewiesenen Freizeitwege im Gildehauser Venn nicht zu verlassen. Das Abstellen von Fahrzeugen innerhalb des Naturschutzgebietes ist verboten.

Foto (c) Landkreis Grafschaft Bentheim

Regionales Pflegekompetenzzentrum (ReKo) bezieht neuen Standort in Neuenhaus

Das Regionale Pflegekompetenzzentrum (ReKo) bezieht einen neuen Standort in Neuenhaus. Das teilt die Gesundheitsregion EUREGIO in einem Pressetext mit. Eine weitere Anlaufstelle in der Grafschaft Bentheim für Pflegebedürftige und deren Angehörigen wurde nun in Neuenhaus eingerichtet. Vor Ort wird ReKo-Case-Managerin Fenna Thösink sein. Zum 1. Januar hat sie ein Büro im Familienservicebüro in der Hauptstraße bezogen. Sie bringt viel Erfahrung mit, da sie bereits über 30 Jahre als Pflegedienstleitung in der ambulanten Pflege gearbeitet hat. Nun freue sie sich auf ihre neuen Aufgaben, so Thösink. Durch ihre Tätigkeit beim ReKo-Projekt habe sie die Möglichkeit die Lebensqualität der Menschen in der Region zu verbessern. Weitere Informationen über das Projekt gibt es hier.

Foto © Gesundheitsregion EUREGIO

Re-Auditierung des Landkreises Grafschaft Bentheim mit Zertifikat audit berufundfamilie

Der Landkreis Grafschaft Bentheim darf weiterhin das Zertifikat mit Prädikat zum audit berufundfamilie nutzen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Gleichstellungsbüros des Landkreises Grafschaft Bentheim hervor. Die Entscheidung sei Mitte Dezember von der berufundfamilie Service GmbH verkündet worden. Das Zertifikat steht für die besondere Anerkennung langjähriger, nachhaltiger Gestaltung familiengerechter Arbeitsbedingungen. Es gilt als bundesweit bekanntes Qualitätssiegel. Im Jahr 2006 wurde der Landkreis Grafschaft Bentheim erstmals mit dem audit berufundfamilie ausgezeichnet. Im Verfahren zur Re-Auditierung im September seien einige Maßnahmen als besonders gelungen hervorgehoben worden. Vereinbarkeit von Beruf und Familie seien bei der Kreisverwaltung besonders wichtig. Flexible Arbeitszeiten und Arbeitsorte konnten den Mitarbeitenden auch vor Corona bereits das Arbeiten von zu Hause aus ermöglichen. Dies sei besonders wichtig für Mitarbeitende mit Kindern oder Mitarbeitende, die eine zu pflegende Person versorgen. Nach der Re-Auditierung im September wurde das Zertifikat bis 2024 verlängert.

Offene Impfaktion am Wochenende in Nordhorn

Der Landkreis Grafschaft Bentheim bietet in Zusammenarbeit mit dem DRK Kreisverband am Wochenende eine offene Impfaktion in Nordhorn an. Am Samstag (15.01.) können sich Impfberechtigte dann zwischen 9 bis 17 Uhr und am Sonntag (16.01.) von 10 bis 18 Uhr impfen lassen. Das berichtet der Landkreis heute in einer Pressemeldung. Die Aktion findet in der Sporthalle des SV Vorwärts in der Straße Immenweg 93 statt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Verimpft wird der Impfstoff Moderna für Personen ab 30 Jahren und der Impfstoff der Firma BioNTech für Personen unter 30 Jahren sowie Schwangere. Zudem werden auch Booster-Impfungen für junge Menschen von 12 bis 29 Jahren angeboten. Die Organisatoren wollen mit den zusätzlichen Wochenendterminen Hürden für Bürgerinnen und Bürgern abbauen, die innerhalb der Woche nicht die Gelegenheit haben, einen Impftermin wahrzunehmen.

Symbolbild: © Heiko Alfers

Booster-Impfungen für 12- bis 17-Jährige in den Impfstationen des Landkreises Grafschaft Bentheim

Die Impfstationen des Landkreises Grafschaft Bentheim in Nordhorn bieten ab sofort auch Booster-Impfungen für 12- bis 17-Jährige an. Wie der Landkreis mitteilt, ist die Voraussetzung für eine Booster-Impfung von Jugendlichen in den Stationen am Immenweg und der Firnhaber Straße ein Abstand von drei Monaten zur Zweitimpfung. Bislang gibt es seitens der Ständigen Impfkommission (Stiko) keine generelle Impfempfehlung für diese Altersgruppe. Wenn aber der Wunsch der Kinder und Eltern zur Auffrischungsimpfung bestehe, sei diese möglich, so der Landkreis. In der Impfstation Firnhaber Straße ist keine Anmeldung erforderlich. Für die Impfstation am Immenweg sind noch bis Montag Anmeldungen unter www.impfportal-niedersachsen.de oder telefonisch möglich. Anschließend ist auch hier kein Termin mehr nötig.

FFP2-Maskenpflicht bei Versammlungen in Nordhorn und der Grafschaft Bentheim

Bei Versammlungen und Demonstrationen in Nordhorn gilt ab heute eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Ab Morgen gilt diese Pflicht auch für den übrigen Landkreis Grafschaft Bentheim. Das hat der Landkreis mitgeteilt. Die Pflicht gilt für alle Versammlungen unter freiem Himmel, auch wenn diese vorher nicht offiziell angezeigt wurden. Darüber hinaus weist der Landkreis noch einmal darauf hin, dass Teilnehmende einer Versammlung oder Demonstration ausreichenden Abstand zu einander halten müssen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Anlass für die neue Regelung seien laut Landkreis zahlreiche nicht angemeldete Versammlungen, die in den vergangenen Wochen in vielen Städten in Deutschland und auch im Landkreis Grafschaft Bentheim stattgefunden haben. Bei diesen Versammlungen würden häufig keine ausreichenden Corona-Schutzmaßnahmen getroffen oder sogar aktiv gegen geltende Corona-Regeln verstoßen.

Zutritt zu Verwaltungsgebäuden des Landkreises Grafschaft Bentheim ab 3. Januar nur noch mit FFP2-Maske

Ab dem 3. Januar 2022 ist der Zutritt zu Verwaltungsgebäuden des Landkreises Grafschaft Bentheim nur noch mit einer FFP2-Maske gestattet. Damit reagiert die Kreisverwaltung auf die steigende Zahl der Omikron-Fälle. Angelegenheiten, die per Telefon, E-Mail oder auf dem Postweg erledigt werden können, sollten auch weiterhin so abgewickelt werden, appelliert der Erste Kreisrat Dr. Michael Kiel. Sollte dies nicht möglich sein, ist für ein persönliches Gespräch eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Zudem sind ein 3G-Nachweis und das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich. Kinder unter 14 Jahren sind von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen. Durch die verschärfte Eintrittsregelung erhofft sich der Landkreis, die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen, um die Daseinsvorsorge weiter aufrechterhalten zu können.

“Spaziergänge” gegen Corona-Maßnahmen: Landkreis Grafschaft Bentheim weist auf Anzeigepflicht von Versammlungen hin

Der Landkreis Grafschaft Bentheim weist im Zusammenhang mit “Spaziergängen” gegen die Corona-Maßnahmen auf die Anzeigepflicht von Versammlungen hin. Der Erste Kreisrat Dr. Michael Kiehl appelliert in einer Pressemitteilung an die Organisatorinnen und Organisatoren, die Kundgebungen 48 Stunden vor dem ersten Aufruf bei der zuständigen Versammlungsbehörde anzumelden. Andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 3.000 Euro. Organisatorinnen und Organisatoren können ebenfalls belangt werden, wenn ein vorab gefordertes, schriftliches Hygienekonzept nicht vorliegt. Das kann mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Auch bei Verstößen gegen die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen droht ein Bußgeld. Gemeinsam mit der Polizei beobachte der Kreis die aktuelle Entwicklung mit Sorge, so Kiehl. Versammlungen würden nicht angezeigt, niemand trage die Verantwortung und niemand diene als Ansprechpartner der Behörden und der Teilnehmenden, die friedlich demonstrieren wollen. Es gehe einfach nicht, Bürgermeister oder Verwaltungspersonal in den Rathäusern physisch oder psychisch zu bedrohen oder gar öffentliche Gebäude zu stürmen. Es gibt Spielregeln in einer Demokratie, macht der Erste Kreisrat deutlich.

Symbolbild

Grafschaft Bentheim plant Einführung eines günstigen Azubi-Tickets für den ÖPNV

Der Landkreis Grafschaft Bentheim plant die Einführung eines günstigen Azubi-Tickets für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Das hat der Landkreis heute mitgeteilt. Demnach sei die Einführung ab Sommer 2022 angestrebt. Hintergrund ist die Zusage des Landes Niedersachsen vor zwei Wochen, den Verkauf regionaler Schüler- und Azubi-Tickets für den ÖPNV finanziell unterstützen zu wollen. Da es im Landkreis Grafschaft Bentheim noch keinen einheitlichen Tarif für den straßengebundenen ÖPNV und den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gebe, bestehe noch Klärungsbedarf, wie die Einführung der Tickets gestaltet werden könne, heißt es in der Mitteilung. Die Einführung eines reinen Bustickets für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende lehne der Landkreis ab, da auch der SPNV einen festen Bestandteil in den Wegeketten bilde. Mögliche Lösungen möchte der Landkreis mit dem Land Niedersachsen im ersten Quartal des neuen Jahres erarbeiten.

Weihnachtsbaumsammlung in der Grafschaft Bentheim am 8. Januar

In der Grafschaft Bentheim werden am 8. Januar in den meisten Ortschaften ausgediente Weihnachtsbäume eingesammelt. In der Stadt Neuenhaus erfolgt die Sammlung am 15. Januar. Darauf hat der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) Landkreis Grafschaft Bentheim hingewiesen. An der Aktion beteiligen sich zahlreiche Vereine, kirchliche Gruppen und Institutionen. Ab 9 Uhr werden die Weihnachtsbäume gegen eine Spende von den freiwilligen Helfern direkt bei den Haushalten abgeholt. Außer in der Nordhorner Fußgängerzone ist keine Anmeldung erforderlich. Die Einnahmen aus der Sammlung kommen der Jugendarbeit, kirchlichen Projekten oder der Förderung von ehrenamtlichen Tätigkeiten zugute. Der Abfallwirtschaftsbetrieb erinnert daran, bei der Sammlung auf die gesetzlichen Regelungen zur Einhaltung der Masken- und Abstandspflichten zu achten, insbesondere bei der Spendenübergabe.

Einen Übersicht der Ortschaften, die sich an der Weihnachtsbaumsammlung beteiligen, gibt es hier

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