Caritasverband für die Diözese Osnabrück begrüßt Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts

Der Caritasverband für die Diözese Osnabrück begrüßt das neue Regelwerk für das Arbeitsrecht der katholischen Kirche, das die Versammlung der Bischöfe verabschiedet hat. Diese „Grundordnung für den kirchlichen Dienst“ werde auch Geltung für die knapp 28.500 Mitarbeitenden in den Caritas-Einrichtungen im Bistum Osnabrück bekommen, heißt es in einer Mitteilung des Caritasverbandes. Zuvor müsse der Osnabrücker Bischof Dr. Franz-Josef Bode das Regelwerk formell in Kraft setzen. Endlich sei klar gesagt, dass die privaten Lebensumstände der Mitarbeitenden keine Bedeutung für die Mitarbeit in den Caritas-Einrichtungen hätten, so der Caritasdirektor Johannes Buß und seine Stellvertreterin Johanna Sievering. Die sexuelle Identität, die Frage, an welchen Gott jemand glaubt oder andere Aspekte der Lebensführung seien Privatsache, so die beiden Vorstandsmitglieder weiter.

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