Bundestagsabgeordneter Stegemann weist auf Beantragung der Überbrückungshilfe III hin

Ab sofort können Unternehmen, Freiberufler, Soloselbstständige sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen Anträge für die Überbrückungshilfe III stellen. Das geht aus einer Pressemitteilung des CDU-Bundestagsabgeordneten für den Wahlkreis Mittelems, Albert Stegemann, hervor. Darin heißt es, dass die Überbrückungshilfe zum einen verlängert worden sei und zum anderen mehr Unternehmen zur Verfügung stehe. Außerdem seien auch die besonderen Herausforderungen des Einzelhandels, der Reise- sowie der Kultur- und Veranstaltungsbranche berücksichtigt worden. Laut Stegemann sei es wichtig, dass die Bundeskasse einen Abschlag von bis zu 50 Prozent der beantragten Förderhöhe bereits ab dem 15. Februar auszahle. Der Bund gehe in Vorleistung für die Länder, die weiterhin für die regulären Auszahlungen zuständig sind. Damit werde im März begonnen, so Stegemann weiter.

Foto © Tobias Koch

 

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