Bundesgerichtshof bestätigt Urteil im Emsland-Stärke-Prozess

Der Bundesgerichtshof hat gestern das Urteil des Landgerichtes Osnabrück im Emsland-Stärke-Prozess bestätigt. Am 18. März 2020 hatte das Landgericht zwei ehemalige Geschäftsführer des Unternehmens wegen Bestechung und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit einem Exklusivvertrag zu vier Jahren und zwei Monaten bzw. drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Osnabrücker Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagten einen Exklusivvertrag abgeschlossen hatten. Durch Unternehmensanteile an einem Bremer Logistikunternehmen und Gewinnausschüttungen sollen den ehemaligen Emsland Stärke Geschäftsführern siebenstellige Beträge zugeflossen sein. Die veranlasste Überprüfung des Urteils durch den 3. Strafsenat habe keinen durchgreifenden, die Angeklagten belastenden Rechtsfehler ergeben, so der Bundesgerichtshof in einer Pressemitteilung. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Symbolbild Bundesgerichtshof © Joe Miletzki

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