Bundesfördermittel für Denkmalschutz-Sonderprogramm können beantragt werden

Bis zum 8. März können noch Bundesfördermittel aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm beantragt werden. Das geht aus einer Pressemitteilung des CDU-Bundestagsabgeordneten Albert Stegemann hervor. Er verweist darauf, dass bereits das Gebäude des Kunstzentrums Koppelschleuse in Meppen, das alte Gotteshaus der reformierten Kirchengemeinde in Uelsen oder auch das historische Ackerbürgerhaus in Nordhorn durch das Programm profitiert hätten. Weiter führt Stegemann aus, dass der Denkmalschutz u. a. durch die Sanierungsarbeiten auch den Mittelstand bzw. das Handwerk stärke. Der Antrag wird beim Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege gestellt. Dieses entscheidet dann über die nationale Bedeutsamkeit des Denkmals. Maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten übernimmt der Bund. Allerdings sollte eine Gesamtsumme in Höhe von 800.000 Euro nicht überschritten werden.

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