Bürgerentscheid zur Nordhorner Eissporthalle muss stattfinden

Der Bürgerentscheid über die Zukunft der Eissporthalle in Nordhorn muss durchgeführt werden. Das hat der Abstimmungsleiter des Landkreises Grafschaft Bentheim, der Erste Kreisrat Dr. Michael Kiehl, mitgeteilt. Grundlage für die Entscheidung ist eine Stellungnahme des Niedersächsischen Innenministeriums. Das Argument der Initiatoren, dass ein Urnengang die Bürger in Zeiten der Pandemie einem hohen gesundheitlichen Risiko aussetzen würde, habe das Innenministerium als nicht stichhaltig angesehen. Nachdem der Kreisausschuss die Zulässigkeit des Bürgerentscheides im Juli 2020 festgestellt hat, liege es nun nicht mehr in der Kompetenz der Initiatoren, ob der vom Gesetz vorgesehene Bürgerentscheid stattfinde oder nicht. Mit einer Rücknahme würde man sich außerdem über den Willen der Bürgerinnen und Bürger hinwegsetzen, die sich mit ihrer Unterschrift für eine Abstimmung ausgesprochen hätten. Der Bürgerentscheid soll am 21. März wie geplant stattfinden. Aus Gründen des Infektionsschutzes hat sich die Kreisverwaltung für eine reine Briefabstimmung entschieden. Allen Abstimmungsberechtigten werden die Unterlagen per Post zugesandt, so der Abstimmungsleiter Dr. Michael Kiehl.

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