Die Stadt Lingen weist darauf hin, dass Anliegerinnen und Anlieger verpflichtet sind, das Laub auf den Gehwegen vor Grundstücken zu entfernen. Herabgefallene Blätter können insbesondere bei Nässe dafür sorgen, dass Geh- und Radwege rutschig werden. Laub- und Grünabfälle sollten nicht in den öffentlichen Straßenbereich gefegt, sondern von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern kompostiert oder auf den städtischen Grünabfall-Sammelplätzen entsorgt werden. Die Straßenreinigungspflicht gilt für Laub sowie den Unkraut- und Grasbewuchs.