Das Bistum und der Diözesancaritasverband Osnabrück schaffen mehr Sicherheit für queere Mitarbeitende. Hinsichtlich der Partnerschaften, der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität der Mitarbeitenden sollen demnach grundsätzlich keine arbeits- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen mehr ergriffen werden. Das haben Generalvikar Ulrich Beckwermert und Caritasdirektor Johannes Buß heute im Rahmen einer Selbstverpflichtungserklärung bekannt gegeben. Hintergrund ist ein Beschluss der jüngsten Synodalversammlung der katholischen Kirche in Deutschland. Dem Beschluss entsprechend soll das kirchliche Arbeitsrecht bundesweit angepasst werden. Bis zur Änderung der entsprechenden Artikel gilt nun die Selbstverpflichtung. Um den Umgang mit Mitarbeitenden zu regeln, deren Lebensführung gegen die sogenannten „Loyalitätsobliegenheiten“ verstieß, waren bisher Einzelfallregelungen notwendig. Diese werden nun durch die Selbstverpflichtung der kirchlichen Arbeitgeber abgelöst.