Bisher 336 Menschen im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes gefördert

Die Agentur für Arbeit in Nordhorn hat seit dem 1. Januar 2019 336 Menschen bei der beruflichen Weiterbildung unterstützt. Das teilt die Arbeitsagentur mit. Hintergrund ist das am 1.1.2019 in Kraft getretene Qualifizierungschancengesetz. Dadurch können Beschäftigte unabhängig von einer Förderung profitieren, wenn sich ihre Tätigkeit durch neue Technologien verändert oder vom Strukturwandel bedroht wird. Seit dem 29. Mai wird das Gesetz erweitert durch das “Arbeit-von-Morgen”-Gesetz. Das erlaubt unter anderem Arbeitslosen oder Beschäftigten ohne Abschluss die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen und setzt die Mindestdauer der Weiterbildungsmaßnahme von mehr als 160 auf 120 Stunden herunter.

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