Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Osnabrück wegen sogenannter „Fake-Anrufe“ bestätigt. Die 3. Große Strafkammer des Landgerichts hatte im Februar 2020 drei Männer wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges bzw. der Beihilfe dazu zu teils erheblichen Haftstrafen verurteilt. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass die Angeklagten in der Zeit von Juli bis Oktober 2019 Mitglieder einer Tätergruppierung waren, die in großem Stil von Istanbul aus im gesamten Bundesgebiet gewerbsmäßigen Betrug durch sogenannte „Fake-Anrufe“ zum Nachteil älterer Menschen beging. Dabei gaben sich die Täter als Polizeibeamte oder sonstige Amtsträger aus und veranlassten die Geschädigten dazu, Bargeld oder andere Wertgegenstände bereitzustellen, um sie angeblichen Polizeibeamten auszuhändigen. Konkreter Gegenstand der Verurteilung waren vier Taten in Beckum, Dortmund, Nordhorn und Salzbergen, bei denen sie insgesamt 65.000 Euro Bargeld erbeuteten. In seinem aktuellen Beschluss bestätigte der Bundesgerichtshof nun die Entscheidung des Landgerichts Osnabrück. Es seien keine Rechtsfehler zulasten der Angeklagten festzustellen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.