Bewährungsstrafe nach Anklage wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Drogen

Das Amtsgericht Lingen hat einen Mann wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Angeklagte hatte zehn bis 15 Marihuana-Pflanzen angebaut. Nach dem Trocknen der Pflanzen in seiner Wohnung hatte er eine nicht geringe Menge mit einem Wirkstoff von mindestens 12,5 Gramm THC an Kunden verkauft.

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