Das Osnabrücker Landgericht hat einen 30-jährigen Mann wegen Beihilfe zum versuchten Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und wegen Beihilfe zum versuchten Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann war im Jahr 2020 an der Sprengung von Geldautomaten beteiligt, unter anderem in Schüttorf. Er soll die Taten im Hintergrund organisiert und bei den Sprengungen vor Ort gewesen sein. In Schüttorf war die Bankfiliale nach der Sprengung in Brand geraten. Das Feuer griff auf die darüber liegenden Wohnungen über. Nach der Tat seien Bewohner des Hauses traumatisiert gewesen, hieß es in der Anklage. Die in den Niederlanden gegen den Angeklagten vollzogene Auslieferungshaft wird nach Auskunft des Gerichtes im Verhältnis eins zu eins auf die Strafe angerechnet.