Beschluss zur steuerlichen Forschungsförderung stärkt laut IHK die Mittelstandsregion

Der Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim, Marco Graf, begrüßt den heutigen Beschluss des Bundesrates zur steuerlichen Forschungsförderung. In einer Mitteilung an die Medien bezeichnet er die Förderung als eine sinnvolle Ergänzung zur bisherigen Programmförderung. Weil sie selbst häufig über keine oder nur geringe eigene Forschungskapazitäten verfügen, würden von der Einbeziehung der Auftragsforschung besonders kleine und mittlere Unternehmen profitieren, so Graf. Das sei für unsere Mittelstandsregion ein wichtiges Signal, betont der IHK-Hauptgeschäftsführer. Das heute im Bundesrat beschlossene Gesetz sieht vor, dass ab 2020 alle Arten von Vorhaben zu Forschung und Entwicklung steuerlich gefördert werden können. Begünstigt werden sollen Personalausgaben für Forschung und Entwicklung bis maximal 2 Millionen Euro pro Jahr. Auf 25 Prozent davon soll die Zulage gewährt werden.

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