Bescheide für Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuer in Papenburg werden versandt

Die Erst- und Änderungsbescheide für die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und Straßenreinigungsgebühren) ab dem Veranlagungsjahr 2022 werden in den kommenden Tagen in Papenburg versandt. Darauf weist der Fachdienst Steuern/Abgaben der Stadt Papenburg hin. Die Bescheide sind mit einer Dauerwirkung ausgestattet. Sie gelten somit auch über das Jahr 2022 hinaus für künftige Veranlagungsjahre. Es wird daher darum gebeten, die Bescheide sorgfältig aufzubewahren. Die Stadt weist darauf hin, dass nur die Abgabepflichtigen einen Bescheid erhalten, bei denen eine erstmalige oder eine geänderte Abgabenfestsetzung ab dem Veranlagungsjahr 2022 vorzunehmen ist. Ansonsten gelten die in 2021 erlassenen Abgabenbescheide mit der festgesetzten Abgabenhöhe und den Quartalfälligkeiten zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. auch für das Jahr 2022 weiter. Auch diese Bescheide werden mit einer Dauerwirkung ausgestattet. Auch die Bescheide für die Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer 2022 werden versendet.

Für Rückfragen und weitere Auskünfte steht der Fachdienst Steuern/Abgaben telefonisch und per Mail unter steuern@papenburg.de zur Verfügung.

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