Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, fünf Prozent davon mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Die Beschäftigungsdaten für 2024 müssen bis 31. März 2025 bei der Arbeitsagentur gemeldet werden, das teilt die Agentur für Arbeit Nordhorn mit. Der schnellste Weg ist die elektronische Anzeige mit der kostenlosen Software IW-Elan unter www.iw-elan.de. Eine Unterschrift ist dabei nicht nötig. Arbeitgeber, die ihre Pflicht nicht erfüllen, zahlen eine gestaffelte Ausgleichsabgabe. Diese Mittel fördern die Teilhabe schwerbehinderter Menschen, etwa durch Arbeitsplatzanpassungen. Weitere Infos und Beratung bietet der Arbeitgeber-Service unter 0800 4 555520.

