Berufungsverfahren wegen Widerstand gegen Polizeibeamte

Vor dem Landgericht Osnabrück muss sich heute ein 21-Jähriger in einem Berufungsverfahren verantworten. Das Amtsgericht Papenburg hatte ihn im Februar wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Das Gericht sah es seinerzeit als erwiesen an, dass der 21-Jährige im Mai 2019 auf einem Parkplatz in Papenburg Polizeibeamte beleidigt und mit der Faust in Richtung eines Beamten geschlagen hat. Gegen dieses Urteil ist der Angeklagte in Revision gegangen.

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