Berufungsverfahren wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung – Zwei Emsländer müssen sich vor Landgericht verantworten

Zwei Männer aus Heede und Esterwegen müssen sich ab heute in einem Berufungsverfahren wegen Brandstiftung vor dem Landgericht Osnabrück verantworten. Die Angeklagten sollen im September und Oktober des vergangenen Jahres zwei Wandererschutzhütten und ein Bushaltestellenhäuschen in Aschendorf angezündet haben. Außerdem sollen sie auch ein Auto in Brand gesteckt und diverse Gegenstände aus einem Lagerraum gestohlen und anschließend verkauft haben. Das Amtsgericht Papenburg hatte die Angeklagten im Alter von 30 und 25 Jahren im vergangenen Dezember bereits wegen gemeinschaftlicher Brandstiftung, Sachbeschädigung und Diebstahl verurteilt. Der Ältere wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der jüngere Mann wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt. Seine Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

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