Berufungsverfahren im “Windpark”-Komplex muss weiterverhandelt werden

Das Berufungsverfahren im sogenannten „Windpark“-Komplex um den wegen Betruges angeklagten Hendrik H. muss vor dem Osnabrücker Landgericht weiterverhandelt werden. Das hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichtes Oldenburg entschieden. Hendrik H. war unter anderem wegen Täuschung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Projektrechten für den Bau eines Windparks zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Gegen das Urteil des Amtsgerichtes Meppen ging er in Berufung. Das Osnabrücker Landgericht hob den Haftbefehl gegen Hendrik H. auf und stellte das Verfahren wegen eines Verfahrenshindernisses ein. Die Anklageschrift hatte nach Auffassung des Landgerichtes formelle Mängel aufgewiesen. Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Osnabrück hat der Senat des Oberlandesgerichtes Oldenburg nun entschieden, dass das Verfahren vor dem Landgericht Osnabrück fortgeführt werden muss.

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