Berufungen nach Urteil des Papenburger Amtsgerichtes vor dem Landgericht ohne Erfolg

Papenburg – Das Osnabrücker Landgericht hat die Berufung eines Angeklagten, der im Mai vom Amtsgericht Papenburg wegen Diebstahls in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden war, verworfen. Der Mitangeklagte hatte die Berufung zurückgezogen. Die beiden Männer waren verurteilt worden, weil sie im Juni 2016 einen Lieferwagen von einem Firmengelände in Lathen gestohlen hatten. Außerdem waren sie für weitere Diebstähle im Jahr 2017 in Haren, Werlte und Lathen verantwortlich. /ha

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest

Programm