Berufung abgelehnt: Fitnessstudio muss Monatsbeiträge zurückzahlen

Ein Fitnessstudio, das nach der behördlich angeordneten Schließung während der Corona-Pandemie weiter Mitgliedsbeiträge eingezogen hat, muss diese zurückzahlen. Dieses Urteil des Papenburger Amtsgerichtes hat das Osnabrücker Landgericht nun bestätigt. Das betroffene Fitnessstudio hatte Berufung eingelegt. Es hatte geltend gemacht, dass die von ihr geschuldete Leistung, die Zurverfügungstellung des Studios, jederzeit nachgeholt werden könne. Der Vertrag sei dahingehend anzupassen, dass sich die Vertragslaufzeit um die behördlich angeordnete Schließungszeit verlängere. Das Landgericht folgte der Berufung nicht. Dem Fitnessstudio sei die geschuldete Leistung aufgrund der Schließung unmöglich geworden, so dass sein Anspruch auf Entrichtung der Monatsbeiträge für den Zeitraum der Schließung entfalle, heißt es in der Begründung. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision ist laut Gericht zugelassen.

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