Das Landgericht Osnabrück hat heute in einem Berufungsverfahren wegen Beleidigung und versuchter Nötigung das Urteil gegen einen 25-jährigen Insassen der JVA Meppen neu gefasst. Der Mann hatte im Februar des vergangenen Jahres in der Justizvollzugsanstalt Lingen einen Amtsinspektor beleidigt. Bei einer Kontrolle seines Haftraums hatte er einem Mitarbeiter der JVA zudem körperliche Gewalt angedroht, sollte dieser den Raum nicht verlassen. Das Amtsgericht Lingen hatte den 25-Jährigen dafür bereits zu Beginn des Jahres zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt. Das Landgericht setzte die Freiheitsstrafe in der heutigen Verhandlung auf drei Monate herab. Die weitergehende Berufung wurde als unbegründet verworfen.