Befristete Verlängerung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld

Die Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld wird verlängert. Das teilt die Arbeitsagentur Nordhorn mit. Dies betrifft Personen, deren Anspruch zwischen dem 01. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 auslaufen würde. Das Arbeitslosengeld werde für die Personen, die von der Gesetzesänderung betroffen sind, automatisch verlängert, so Achim Haming, Chef der Nordhorner Arbeitsagentur. Man brauche sich nicht erneut bei der Arbeitsagentur melden. Auch Personen, dessen Anspruch bereits ab dem 01. Mai ausgelaufen ist, müssen nicht aktiv werden. Jobcenter und Arbeitsagentur würden die Leistungen miteinander verrechnen. Am 15. Mai wurde das Sozialschutzpaket II beschlossen.

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