Baumfällarbeiten im Bentheimer Wald: Verwaltungsgericht weist Klage der Fürst zu Bentheimschen Domänenkammer ab

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat eine Klage der Fürst zu Bentheimschen Domänenkammer gegen den Landkreis Grafschaft Bentheim abgewiesen. Wie das Gericht mitteilt, waren Fällarbeiten Gegenstand der Klage. Im November 2021 hatte die fürstliche Domänenkammer dem Landkreis mitgeteilt, dass sie Fällarbeiten entlang der B 403 plane. Die Arbeiten sollten im Rahmen der Verkehrssicherheitspflicht vorgenommen werden und die durch die Wetterextreme der vorausgegangenen Jahre verursachte Gefährdungssituation an der B 403 und dem Radweg minimieren. Nach Durchführung der Arbeiten stellte der Landkreis fest, dass Waldflächen von rund 4.000 qm im Landschaftsschutzgebiet „Bentheimer Wald“ vollständig geräumt seien. Dabei seien auch Lebensräume der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zerstört worden. Der Landkreis ordnete an, vor Ort wieder entsprechende Gehölze anzupflanzen. Nach einem erfolglosen Widerspruchsverfahren reichte die Fürst zu Bentheimsche Domänenkammer Ende 2022 eine Klage ein. Diese wurde nun abgewiesen. Die durchgeführten Baumfällarbeiten stellten einen naturschutzrechtlichen Eingriff dar, weil sie die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts erheblich beeinträchtigen könnten, so das Gericht in seiner Begründung. Eine Freistellung oder Befreiung von geltenden Verboten sowie eine Ausnahmegenehmigung für die Fällarbeiten kämen nicht in Betracht. Die Domänenkammer habe nicht beweisen können, dass die Beseitigung der Bäume zur Wahrung der Verkehrssicherheit an der B 403 erforderlich gewesen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Facebook
LinkedIn

Programm