Die Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim weisen daraufhin, dass ab morgen neue Regelungen zur Kontaktbeschränkung in Kraft treten. Diese sehen unter anderem vor, dass Baumärkte, Gartencenter und Gärtnereien unter der Einhaltung von Mindestabständen wieder für Privatpersonen öffnen dürfen. Auch Blumenläden können ihre Geschäfte morgen wieder öffnen. Außerdem wurde klargestellt, dass der Besuch der Psychotherapie, Physiotherapie, Ergotherapie und der Osteopathie gestattet ist, soweit die Behandlung ärztlich veranlasst und unaufschiebbar ist. Andere Einrichtungen für den gesundheitlichen Bedarf wie Apotheken, Sanitätshäuser, Optiker und Hörgeräteakustiker dürfen ebenfalls öffnen.