Die rund 13.450 Beschäftigten im Baugewerbe in der Region, 10.030 im Emsland und 3.420 in der Grafschaft Bentheim, können laut IG BAU Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim auch in der Winterperiode weiter beschäftigt werden. Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen bleiben bestehen, selbst wenn wetterbedingt auf Baustellen keine Arbeiten möglich sind. Grund dafür ist das Saison-Kurzarbeitergeld, kurz Saison-Kug, das von Dezember bis März gezahlt wird und bis zu 67 Prozent des Nettolohns abdeckt. Damit können Unternehmen die Arbeitskraft ihrer Mitarbeiter sichern, ohne sie entlassen zu müssen, und Beschäftigte erhalten eine kontinuierliche Einkommensperspektive. Das Saison-Kug kann von allen Baubetrieben, aber auch von Dachdecker-, Gerüstbau- sowie Garten- und Landschaftsbetrieben genutzt werden. Vor der Beantragung sollten Firmen prüfen, ob Beschäftigte alternative Tätigkeiten übernehmen können und bestehende Urlaubstage oder Arbeitszeitkonten berücksichtigen. Die Anträge lassen sich flexibel für einzelne Mitarbeiter oder die gesamte Belegschaft stellen.