Die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) des Landkreises Grafschaft Bentheim weisen nach Silvester darauf hin, dass die abgebrannten Reste des Feuerwerks in den Restabfall gehören. Dies gilt neben Raketen und Böllern auch für die Pappröhren von Feuerwerkskörpern und abgebrannte Mehrschussbatterien. Die Feuerwerkskörper müssen vor dem Wegschmeißen vollständig ausgekühlt werden. Verpackungen, die nicht mit dem eigentlichen Feuerwerkskörper verbunden sind – dazu zählen Plastikfolien und Pappschachteln – können im Altpapier beziehungsweise in der gelben Tonne entsorgt werden.
