Ab heute tritt die Allgemeinverfügung des Landkreises Grafschaft Bentheim zum Ausstieg aus der Anbindehaltung von Rindern in Kraft. Das hat der Landkreis mitgeteilt. Wichtig sei, dass Betriebe, die Rinder in ganzjähriger Anbindehaltung halten, innerhalb von sechs Monaten ab Bekanntmachung der Allgemeinverfügung dem LAVES melden. Ein Meldeportal ist ab dem 1. August 2026 freigeschaltet unter https://laves-nexus.niedersachsen.de/anbindehaltung. Für diese Betriebe gilt eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Während dieser Zeit müssen sie die Anbindehaltung umbauen oder diese Form der Tierhaltung beenden. Ab sofort dürfen zudem keine Rinder mehr neu in die ganzjährige Anbindehaltung eingestallt werden. Betriebe mit saisonaler, kombinierter oder mit Anbindehaltung männlicher Mastrinder müssen ihrer Meldepflicht beim LAVES innerhalb von drei Jahren ab Bekanntgabe der Allgemeinverfügung nachkommen. Weitere Informationen findet ihr unter www.ml.niedersachsen.de .