Auseinandersetzung auf Kreuzung in Nordhorn: 48-Jähriger muss sich vor Landgericht verantworten

Weil er im März 2018 eine vorsätzliche Körperverletzung begangen haben soll, muss sich ein 48-jähriger Nordhorner heute in einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Osnabrück verantworten. Der Angeklagte und weitere Mitglieder seiner Familie sollen eine Auseinandersetzung mit einem Zeugen gehabt haben. Als dieser dann abends mit seinem Auto an der Kreuzung Bentheimer Straße/ Heideweg gehalten haben soll, sollen mindestens fünf Personen zu dem Pkw gegangen sein. Anschließend soll der Autofahrer von ihnen durch das geöffnete Seitenfenster angegriffen worden sein. Die Situation soll derart eskaliert sein, dass sich im Kreuzungsbereich schließlich mindestens 30 teils bewaffnete Personen befunden haben sollen. Diese sollen in zwei Lager unterteilt gewesen sein und sich gegenseitig angegriffen haben. Der Angeklagte soll dabei einer anderen Person ins Gesicht geschlagen und diese bespuckt haben. Zur Verhandlung sind sechs Zeugen geladen.

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