Ausbruch der Vogelgrippe in einem Legehennenbetrieb in Bad Bentheim

Im Bereich der Stadt Bad Bentheim wurde aufgrund eines Ausbruchs der Vogelgrippe in einem Legehennenbetrieb eine vorläufige Sperrzone mit einem Radius von drei Kilometern festgelegt. Das teilte der Landkreis Grafschaft Bentheim mit. Demnach waren aufgrund eines Verdachtsfalls am Samstag Proben durch das Veterinäramt des Landkreises Grafschaft Bentheim genommen worden. Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg habe den Ausbruch der sogenannten Aviären Influenza bestätigt. Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, um welche Variante der Virus-Infektion es sich handelt. Es könne sich um die geringpathogene Variante (LPAIV) oder um die hochpathogene Form (HPAIV) handeln. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es sich um die hochpathogene Variante handelt, wurde die Sperrzone eingerichtet. Diese umfasst Teile der Obergrafschaft und der benachbarten Niederlande. Die dazu entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Grafschaft Bentheim eingestellt. Sie tritt morgen in Kraft. In dem betroffenen Betrieb werden 91.000 Tiere gehalten. In der vorläufigen Sperrzone liegen elf Betriebe, die Geflügel oder Vögel halten. Hier sind mehr als 230.000 Tiere betroffen. Innerhalb der Sperrzone gelten strenge Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, um einer Verbreitung des Virus und damit verbundenen größeren wirtschaftlichen Schäden vorzubeugen.

Symbolbild

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