Der Naturschutzbund (NABU) Niedersachsen wird gegen den Planfeststellungsbeschluss zum ersten Abschnitt des vierstreifigen Ausbaus der E233 Klage beim Bundesverwaltungsgericht einreichen. Das teilt der NABU-Regionalverband Emsland/Grafschaft Bentheim mit. Dieser Abschnitt umfasst den Teil der E233 ab der A31 bei Meppen bis kurz hinter der Kreuzung mit der B70. Der vierstreifige Ausbau der E233 werde zu einer massiven Erhöhung der Verkehrsbelastung führen, so Dr. Holger Buschmann, Vorsitzender des NABU Niedersachsen. Das sei nicht nur mit einer Steigerung der Lärm- und Schadstoffbelastungen für Anwohner und Erholungssuchende verbunden, sondern auch mit zusätzlichen Stickstoffimmissionen auf den angrenzenden Flächen, erklärt Buschmann. Die zu erwartenden Beeinträchtigungen seien nicht ausreichend berücksichtigt worden, begründet Buschmann die Klage. Gleichzeitig will der NABU auch ein Eilverfahren anstrengen, um eine aufschiebende Wirkung der Klage zu erreichen, mit der ein Baubeginn vor dem Ergebnis der Klage verhindert werden soll.
