Aufstallungspflicht im Landkreis Emsland und der Grafschaft Bentheim gilt ab Sonntag

Die Aufstallungspflicht gilt im Landkreis Emsland und der Grafschaft Bentheim ab Sonntag, dem 14. November. Das teilt der Landkreis in einer Pressemitteilung. Die Kreisverwaltung hat eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der sie anordnet, sämtliches gehaltenes Geflügel einzustallen. Grund dafür ist das Geflügelpestgeschehen im Landkreis Cloppenburg. Dort gibt es einen Ausbruch mit dem hochansteckenden Aviären Influenza Virus in der Stadt Friesoythe.

Foto: Symbolbild

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