Taschendiebstähle in Haren: Landgericht Osnabrück verhandelt gegen drei Angeklagte aus Gelsenkirchen wegen schweren Bandendiebstahls

Wegen des Vorwurfs des schweren Bandendiebstahls stehen heute drei Angeklagte aus Gelsenkirchen vor dem Osnabrücker Landgericht. Das Landgericht teilt mit, dass die Angeklagten in Haren, im Münsterland, im Sauerland und andernorts 20 Straftaten als Mitglieder einer Bande begangen haben sollen. Die drei Angeklagten sollen Ende 2022 zusammen mit einem anderen Mitglied in 18 Fällen Diebstähle und in zwei Fällen Computerbetrug begangen haben. Die drei Täter sollen dabei im Bandeninteresse gemeinsam Taschendiebstähle in nicht videoüberwachten Supermärkten begangen und sich dabei überwiegend ältere Opfer ausgewählt haben. Dabei sollen die Täter meistens die Brieftasche gestohlen und das Bargeld entnommen haben. Außerdem sollen sie auch die EC-Karten entnommen und bei zwei Geschädigten Bargeldabhebungen ausgeführt haben. Das funktionierte, da die Opfer die Geheimnummern in den Brieftaschen notiert haben sollen. Bei dem Verfahren sind bis zum 16. Juni mehrere Termine angesetzt.

Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest

Programm