Arbeitsentgelt vorenthalten und veruntreut: Lingenerin muss Geldstrafe zahlen

Das Landgericht Osnabrück hat eine 44-jährigen Lingenerin gestern wegen des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt zu einer Geldstrafe von 4.000 Euro verurteilt. Zudem wird das durch die Taten erlangte Geld eingezogen. Zusätzlich zu der Geldstrafe muss die Frau somit mehr als 23.000 Euro zahlen. Die Frau hatte von Dezember 2017 bis Oktober 2019 zwei Nagelstudios betrieben und für mehrere Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Das Amtsgericht Lingen hatte sie im vergangenen Sommer in einem ersten Urteil zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt. Diese wurde zur Bewährung ausgesetzt.

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