Anträge für niedrigschwellige grenzübergreifende Projekte bei der EUREGIO wieder möglich

Der deutsch-niederländische öffentlich-rechtliche Zweckverband EUREGIO hat darauf hingewiesen, dass ab sofort wieder Anträge für niedrigschwellige grenzübergreifende Projekte gestellt werden können. Der zuständige Begleitausschuss habe den sogenannten Kleinprojektfonds genehmigt, sodass deutsch-niederländische Gemeinschaftsprojekte wieder unterstützt werden können. Die Abwicklung der Projekt sei einfacher als zuletzt, da in dem neuen Kleinprojektfonds mit Pauschalen gearbeitet werde, heißt es in der Mitteilung des Zweckverbandes. So entfalle die oft aufwendige Nachweispflicht in Form von Rechnungen oder Kontoauszügen. Insbesondere für Schulen, Vereine und Ehrenamtliche sei das eine enorme Erleichterung, so der EUREGIO.

Grafik (c) EUREGIO

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