Anträge für „Corona – Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ können gestellt werden

Ab sofort können Unternehmen, Freiberufler, Soloselbstständige im Haupterwerb sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen Anträge für die zweite Phase der „Corona – Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ stellen. Das teilt der CDU – Bundestagsabgeordnete Albert Stegemann mit. Laut Stegemann erhalten die Unternehmen über die Überbrückungshilfe nun direkte Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten, die nicht zurückgezahlt werden müssten. Darüber hinaus gebe es keine Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte mehr. Die Fördersätze für besonders betroffene Sektoren wie die Veranstalter- und Schaustellerbranche seien außerdem erhöht worden. Damit soll ermöglicht werden, dass gesunde und unverschuldet in Not geratene Unternehmen besser durchhalten können und zudem ein vielfältiges Kulturleben vor Ort erhalten bleibe, so Stegemann. Die zweite Phase der Corona – Überbrückungshilfe kann für September, Oktober, November und Dezember 2020 beantragt werden. Ihre Förderhöhe bemisst sich nach den erwarteten Umsatzeinbrüchen der Fördermonate im Verhältnis zu den jeweiligen Vergleichsmonaten im Vorjahr. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Monat. Die Anträge können bis zum 31.12.2020 über einen Steuerberater, steuerberatenden Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer gestellt werden.

Weitere Informationen rund um das Förderprogramm können hier abgerufen werden.

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