Die Stadt Haren weist darauf hin, dass Osterfeuer noch bis zum 11. April bei der Stadt angemeldet werden können. Das Abbrennen eines Osterfeuers ist anzeigepflichtig. Die Stadt bittet vor der Beantragung zu prüfen, ob nicht mehrere geplante Osterfeuer in einer Ortschaft zu einem Osterfeuer zusammengefasst werden können. Das Abbrennen ist ausschließlich am Ostersonntag zulässig. Das Brennmaterial darf frühestens zwei Wochen vor Ostern aufgeschichtet werden und muss am Tag vor dem Abbrennen umgeschichtet werden. Anträge können beim Ordnungsamt der Stadt unter 05932 8-227 oder 8-221 oder per Mail an ordnungsamt@haren.de gestellt werden.