Anlieger müssen Geh- und Radwege von Laub freihalten

Die Samtgemeinde Emlichheim weist daraufhin, dass Anlieger von Rad- und Gehwegen für die Entsorgung des Laubs auf den Wegen verantwortlich sind. Das Laub müsse zügig, mindestens jedoch einmal die Woche weggefegt und entsorgt werden, egal ob es vom eigenen oder einem anderen Baum fällt, so die Verwaltung der Samtgemeinde. Das Laub nur auf die Straße zu fegen, ist ebenfalls nicht erlaubt. Es solle stattdessen gesammelt und im eigenen Garten verwendet oder zum Gartenabfallplatz Lamberg gebracht werden.

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