Angriff auf Polizisten – Berufung von Lengericher als unbegründet verworfen

Nachdem das Amtsgericht Meppen einen Lengericher wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt hat, hat das Landgericht Osnabrück nun die Berufung des Mannes verworfen. Im Februar 2020 hatten zwei Polizeibeamte den heute 36-Jährigen in einer anderen Strafsache zur Vorführung zum Amtsgericht Meppen gefahren. Während der Fahrt stellte der Lengericher Fragen zur Dienstwaffe eines Beamten und versuchte dann, die Waffe des Polizisten aus dem Holster zu ziehen. Darauf folgte ein Handgemenge, bei dem der Mann einem Polizisten eine etwa fünf Zentimeter lange Rissewunde an der Hand zufügte. Der Lengericher wurde im Oktober 2020 zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt und ging anschließend in Berufung. Das Landgericht verwarf die Berufung nun als unbegründet.

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