Angeklagter wegen gefährlicher Körperverletzung in Geeste verurteilt

Das Amtsgericht Meppen hat einen Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Straftaten in Geeste zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Vorgeworfen wurden ihm Körperverletzung, Diebstahl und Bedrohung. Der Angeklagte soll im Jahr 2020 einen Mitbewohner in seiner Unterkunft in Geeste mit einem Glas beworfen haben. Mit einem Messer in der Hand und den Worten, dass er ihn umbringen werde, soll er den Mitbewohner bedroht haben. Ebenfalls in Geeste soll er mehrere Personen verletzt haben. Einen Zeugen soll er mit einem Holzknüppel verletzt haben und ihm die Brille vom Kopf gerissen haben. Im Anschluss soll er an einen Fahrradanhänger getreten haben, in dem sich ein Kind befand. Einen anderen Zeugen soll er mit einem Besenstiel geschlagen haben und mit einem Brotmesser attackiert haben. Dabei soll der Zeuge mehrere Schnittwunden erlitten haben. Außerdem wurde der Angeklagte wegen Diebstahls und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt. Bei allen vorgeworfenen Taten soll der Angeklagte unter Alkohol- und /oder Drogeneinfluss gestanden haben.

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