Das Amtsgericht Meppen hat einen zur Tatzeit 37-jährigen Mann wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Das teilt das Gericht mit. Dem Mann war vorgeworfen worden, im Dezember 2024 in seiner Wohnung in Werlte Betäubungsmittel, darunter Amphetamin, aufbewahrt zu haben. Er soll geplant haben, die Betäubungsmittel zu verkaufen und soll sie in seiner Wohnung verpackt, portioniert und gestreckt gelagert haben. Bei einer Durchsuchung wurden diverse Betäubungsmittel sichergestellt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
