Das Amtsgericht Lingen hat einen 44-jährigen Angeklagten aus Lingen wegen Verschaffens kinderpornographischer Schriften in 4 Fällen, jugendpornographischer Schriften in 11 Fällen, wegen Sich-Besitz-Verschaffens an kinderpornographischen Inhalten in Tateinheit mit Sich-Besitz-Verschaffen jugendpornographischer Inhalte in 2 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Dies teilte das Amtsgericht Lingen mit. Der Angeklagte soll im Zeitraum vom 29. Juli 2017 bis zum 23. Januar 2023 diverse Bild- und Videodateien mit jugendpornographischem Inhalt in 11 Fällen per WhatsApp Messenger an unterschiedliche Nutzer versandt haben. Darüber hinaus soll er sich in 2 Fällen kinder- und jugendpornographische Dateien von anderen Internetnutzern übermittelt lassen oder solche Dateien aus dem Internet heruntergeladen und auf verschiedenen Datenträgern gespeichert haben. Bei zwei Durchsuchungen seien bei ihm insgesamt 1074 kinderpornographische und 866 jugendpornographische Dateien aufgefunden worden.