Das Amtsgericht Lingen hat einen Angeklagten wegen Computerbetrugs in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten in zwei Fällen und wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahme zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Außerdem erhielt er eine Geldstrafe von 500 Euro. Laut Mitteilung des Amtsgerichts wurde der Angeklagte von dem Vorwurf des versuchten sexuellen Übergriffs freigesprochen. Der Mann soll in zwei Fällen Ladekabel bestellt haben, wobei er bei der Bestellung den Nachnamen und die Anschrift seiner damaligen Freundin in Salzbergen ohne deren Wissen angegeben haben soll. Dabei habe der Angeklagte in der Absicht gehandelt, den bestellten Gegenstand zu erlangen, ohne den Kaufpreis zu bezahlen. Die übersandte Ware soll nicht bezahlt worden sein. Zudem soll der Angeklagte seiner Freundin unvermittelt mit der rechten Hand an deren Hals gegriffen und sie gegen eine Wand gedrückt haben. Anschließend habe er ihr die Hose und die Unterhose ausgezogen, um mit ihr geschlechtlich zu verkehren, obwohl er erkannt habe, dass dies dem Willen seiner Freundin in der Situation widersprochen habe. Als sich seine Freundin durch einen Schlag ins Gesicht und einen Stoß mit dem Knie in seinen Genitalbereich gewehrt habe, habe er sein Vorhaben aufgegeben. Am 03. Juni 2023 soll der Angeklagte seiner ehemaligen Freundin ein Video übersandt haben, dass den einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zwischen den beiden gezeigt habe. Das Video habe er ohne Wissen seiner Freundin gefertigt und obwohl ihm bewusst gewesen sei, dass sie damit nicht einverstanden gewesen wäre.