Angeklagter verurteilt wegen Diebstahls in Haren

Das Amtsgericht Meppen hat einen 26-jährigen Angeklagten wegen Diebstahls in zwei Fällen unter Einbeziehung der Freiheitsstrafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Osnabrück von April 2019 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das geht aus einer Antwort des Amtsgerichts Meppen auf Nachfrage der Ems-Vechte-Welle hervor. Wegen eines Geldbetrages in Höhe von 2.000 Euro werde die Einziehung des Wertes des Erlangten angeordnet. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, in Haren im Oktober 2018 an zwei aufeinanderfolgenden Tagen jeweils in einen Geschäftsraum eingebrochen zu sein, um Bargeld und diverse Gegenstände zu entwenden. Dabei soll es sich um einen Einbruch in eine Gaststätte in Haren und um einen Einbruch in ein Juweliergeschäft gehandelt haben. Der 26-Jährige soll in der Gaststätte vor Ort Whiskey und „Jägermeister“ konsumiert haben. Außerdem soll er Bargeld in Höhe von insgesamt 110 Euro entwendet haben. In dem Juweliergeschäft soll er 30 Eheringe zum Gesamtwert von 1.700 Euro entwendet haben. Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

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