Angeklagter in Nordhorn wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt

Das Amtsgericht Nordhorn hat gestern einen Mann wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. In das Urteil ist ein weiteres Urteil des Amtsgerichtes Leipzig einbezogen worden. Die Bewährungszeit wurde nach Angaben des Gerichts auf drei Jahr festgesetzt. Dem Mann wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Außerdem muss er regelmäßige Urinkontrollen abliefern. Dem Mann wurde vorgeworfen, im Besitz von 20 Gramm Kokain und 400 Gramm Crystal Meth gewesen zu sein und damit Handel getrieben zu haben. Das Kokain konnte laut Gericht in der beschriebenen Menge nachgewiesen werden. Eine Laboranalyse hat ergeben, dass es sich bei dem anderen Stoff nicht um Crystal Meth gehandelt hat.

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