Das Amtsgericht Nordhorn hat heute einen Angeklagten zu einer Bewährungshaftstrafe von einem Jahr verurteilt. Nach Angaben des Amtsgerichts hatte der Angeklagte seine Kinder im Internet zum Sex angeboten. Er hatte dafür einen Chataccount erstellt und genutzt. Damit soll er eine weitere Person zu einem Chat geführt haben, in dem er seine Kinder anbot. Der Angeklagte hatte jedoch gar keine Kinder. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.