Angeklagter aus Meppen wegen Urkundenfälschung vor Gericht

Wegen Urkundenfälschung muss sich ein 35-jähriger Angeklagter aus Meppen heute in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Osnabrück verantworten. Im Januar 2021 soll er öffentliche Straßen in Wesuwe befahren haben, ohne die für das Fahrzeug benötigte Fahrerlaubnis zu besitzen. Zuvor soll der Angeklagte das Fahrzeug mit einem anderen Kennzeichen versehen haben. Das Amtsgericht Meppen verurteilte den Angeklagten im Mai 2021 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Urkundenfälschung und einem vorsätzlichen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten.

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