Ein 20-jähriger Angeklagter aus Lingen muss sich heute in einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Osnabrück verantworten. Im Oktober 2019 soll sich der Angeklagte mit einem Zeugen getroffen haben und diesem mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen haben. Dabei soll eine brennende Zigarette des Angeklagten in den Jackenkragen des Zeugen gefallen sein. Mittels eines Tierabwehrsprays habe sich der Zeuge zu Wehr gesetzt. Dann soll er die Flucht ergriffen haben. Durch den Vorfall habe der Zeuge Schmerzen im Gesicht und leichte Verbrennungen am Hals erlitten. Der Angeklagte soll außerdem im Dezember 2019 die Herausgabe eines Feuerzeugs, das er sich zuvor von einem Zeugen ausgeliehen habe, verweigert haben. Am selben Tag soll er 14,7 Gramm Marihuana mit sich geführt haben, welches zum Eigenkonsum bestimmt gewesen sein soll. Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung bei dem Angeklagten sollen unter anderem eine Feinwaage und ein beschädigter Schlagring vorgefunden worden sein. Im August 2020 soll der Angeklagte in Lingen einen Polizeibeamten beleidigt haben. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten im November 2020 wegen vorsätzlicher Körperverletzung , Beleidigung, Unterschlagung, Verstoßes gegen das Waffengesetz und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln unter Einbeziehung vorheriger Verurteilungen zu einer Jugendstrafe von zwölf Monaten. Heute findet ein Berufungsverfahren statt.