Angeklagter aus Haren wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Bedrohung und Computerbetruges verurteilt

Das Landgericht Osnabrück hat heute in einem Berufungsverfahren einen 40-jährigen Angeklagten aus Haren verurteilt. Das teilte das Landgericht Osnabrück auf Nachfrage der Ems-Vechte-Welle mit. Der Angeklagte wurde heute wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Bedrohung und Computerbetruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. Wegen eines Geldbetrages in Höhe von 389,46 Euro wurde die Einziehung des Wertes des Erlangten angeordnet. Der Angeklagte habe sich im Juli 2020 bei zwei kostenpflichtigen Datingportalen angemeldet. Dabei soll er ohne deren Erlaubnis die Kontodaten einer mutmaßlich Geschädigten genutzt haben. Nach einer verbalen Auseinandersetzung mit einer weiteren mutmaßlich Geschädigten habe er deren Hals fest zugedrückt. Anschließend habe er ihr gedroht, er werde sie umbringen, wenn sie zur Polizei gehe.

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